(Kiel) Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der FDP ist praktisch und „Dach und Fach“ und sieht insbesondere auch in steuerlicher Hinsicht für Bürgerinnern und  Bürger sowie Unternehmen Veränderungen vor.

Welche dies u. a. sind, erläutert der Hamburger Steuerberater und Fachberater für Rating (DStV e.V.) Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.


• Einkommensteuer


o Geldwerter Vorteil
Die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll zügig auf ein realitätsgerechtes Maß gebracht werden. In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüfen.


o Steuerberatungskosten
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm war es zur Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten ab 2006 gekommen. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben war davon nicht betroffen. Daher musste eine mühselige Aufteilung der Aufwendungen für Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Fachliteratur vorgenommen werden.


Diese Differenzierung soll über den geplanten Bürokratieabbau entfallen, indem der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten wieder eingeführt wird.


• Vereinfachung des EStG


Das Steuerrecht soll spürbar vereinfacht werden. Umgesetzt werden soll dies im Bereich des EStG insbesondere dadurch, dass


o noch in dieser Legislaturperiode allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt wird


o es zu einer Neuordnung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten kommt


o die Besteuerung von Rentnern so vereinfacht wird, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist


o geprüft werden soll, ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von 2 Jahren abgeben können


o  der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen gem. § 33 EStG vereinfacht und in diesem Zusammenhang stärker typisiert und pauschaliert wird.


• Umsatzsteuer


o Ist-Besteuerung
Im Verlauf der nächsten vier Jahre wird unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben geprüft, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung ausgeweitet werden kann. Eine Umstellung auf die Ist-Besteuerung auf Leistungserbringer- und -empfängerseite könnte zur Bekämpfung des Steuerbetrugs und zur Verbesserung der Zahlungsmoral beitragen.


Bereits in der Vergangenheit beschlossen wurde die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12. 2011 bundesweit auf 500.000 EUR angehoben.


• Ermäßigter Steuersatz
Ab dem 1.1.2010 soll der Tarif für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe auf 7 % ermäßigt werden. Das betrifft Zimmer in Hotels und anderen gewerbsmäßigen Unterkünften.


Zingelmann empfahl, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.


Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:


Frank Zingelmann
Zingelmann Steuerberatungsges. mbH
Steuerberater, Fachberater für Rating (DStV e. V.)
Habichthorst 42
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