(Kiel) Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ist ein Eilverfahren eingegangen, in dem es um die Frage geht, ob einer Person wegen Alkoholmissbrauchs das Fahren mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Mofas und Fahrrädern) verboten werden darf.

Darauf verweist der Kieler Rechtsanwalt Jens Klarmann, Landesregionalleiter „Schleswig-Holstein“ der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf die Mitteilung des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.09.2009, Aktenzeichen: 10 B 10930/09.OVG.

Der 1947 geborene Antragsteller aus der Pfalz, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist, fiel im Dezember 2008 einer nächtlichen Polizeistreife auf, weil er mit einem unbeleuchteten Fahrrad „Schlangenlinien“ fuhr. Die Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,33 %o. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht den Antragsteller zu einer Geldstrafe von 400,- €. Die zuständige Verkehrsbehörde forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Nachdem er sich – auch aus Kostengründen – geweigert hatte, ein solches Gutachten beizubringen, verbot ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung das Führen von Fahrrädern und Mofas. Seinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, so Klarmann.

Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht erhobene Beschwerde begründet der Antragsteller damit, dass er in 50 Jahren über 500.000 km mit dem Fahrrad gefahren sei, ohne zuvor straßenverkehrsrechtlich aufgefallen zu sein. Deshalb sei das Fahrverbot unverhältnismäßig. Zumindest das Fahren mit dem Fahrrad, mit dem schon Kleinstkinder am Straßenverkehr teilnähmen, dürfe ihm nicht untersagt werden.

Mit einer Entscheidung ist Anfang Oktober 2009 zu rechnen.

Klarmann empfahl, den Fortgang zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

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