(Kiel) Der 2a. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) hat am 26. Juni 2009 gegen fünf inländische Zementhersteller Geldbußen von insgesamt knapp 330 Mio. Euro verhängt.
Darauf verweist der Nürnberger Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf die Mitteilung des OLG Düsseldorf vom 29.06.2009 zum Urteil vom 26.06.2009, Az.: VI-Kart 1 – 9/07.
Das Bundeskartellamt hatte den Zementherstellern vorgeworfen, auf dem deutschen Markt für Grauzement in den Vertriebsregionen Nord-, Ost-, West- und Süddeutschland flächendeckend vornehmlich in den 1990er Jahren mit jeweils unterschiedlicher Beteiligung Absatzquoten und Marktanteile vereinbart zu haben. Weitere Vorwürfe betrafen die kartellrechtswidrige Rückführung von Ostimporten und den Aufkauf von Importeuren sowie den Aufkauf und die Schließung kleinerer Zementanbieter, zumeist Mahlwerke, um aktuellen oder potentiellen Wettbewerb zu vermeiden. Alle Unternehmen hatten im Verwaltungsverfahren gegenüber dem Bundeskartellamt ihre Bereitschaft zur Kooperation bei der Aufdeckung der Kartelle angezeigt, dann aber gegen die Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren nahmen sie ihre Einsprüche wegen kleinerer Vorwürfe zurück, um wegen der allgemeinen Quotenkartelle die Einstellung des Verfahrens aus Rechtsgründen zu erwirken. Zusätzlich nahmen einige ihrer früheren Vorstände ihre Einsprüche zurück und sagten sodann als Zeugen aus. Alle Unternehmen bestritten, einen kartellbedingten Mehrerlös erlangt zu haben.
Der Senat des OLG hat seit dem 11.12.2008 an 36 Verhandlungstagen rund 40 Zeugen vernommen und zur Schätzung des Mehrerlöses ein Sachverständigengutachten eingeholt, so Gieseler.
Die Beweisaufnahme hat die vom Bundeskartellamt erhobenen Kartellvorwürfe ganz überwiegend bestätigt. Im März 1990 hatten die im Präsidium des Bundesverbandes der Deutschen Zementindustrie (BDZ) vertretenen Hersteller beschlossen, auf wirksamen Wettbewerb zu verzichten, um befürchtete „ruinöse“ Preisabsenkungen zu vermeiden. Der Beschluss wurde in den Vertriebsregionen von den meisten Zementherstellern vor allem durch Marktanteils- und Absatzquotenvereinbarungen etabliert und praktiziert.
Der Senat hat im Rahmen der Schätzung des Mehrerlöses, der für die Bußgeldhöhe von Bedeutung war, wegen verbliebener Datenlücken Sicherheitsabschläge vorgenommen. Im Ergebnis hat er gegen die fünf Hersteller Geldbußen in Höhe von 14,6 Mio., 24 Mio., 50 Mio., 70 Mio. und 169,9 Mio. Euro festgesetzt. Bei der Bußgeldbemessung hat er besonders berücksichtigt, inwieweit die Unternehmen zur Aufklärung der Kartelle beigetragen hatten.
Gieseler mahnte, das Urteil zu beachten und verwies bei Fragen u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de
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Dr. Norbert Gieseler
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