(Kiel)  Mit Beschluss vom 6. März 2009 hat das Oberlandesgericht Koblenz das Hauptverfahren gegen einen 63 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer in Rheinland-Pfalz ansässigen Firma in insgesamt 12 Fällen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. (AZ.: OLG Koblenz – 3 StE 1/09 – 4 -)

Darauf verweist der Nürnberger Steuerfachanwalt Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel.


Der Angeklagte soll in der Zeit von Juni 2005 bis Juni 2007 neun Lieferungen hochwertigen und daher ausfuhrgenehmigungsbedürftigen Graphits über eine türkische Firma in den Iran veranlasst haben. Die Ware – insgesamt etwa 16 Tonnen – war auf Anweisung des Angeschuldigten zur Umgehung der Ausfuhrkontrollen jeweils als geringwertiges Graphit deklariert worden, so Gieseler.


Ferner soll er bis zu seiner Festnahme am 20. Juni 2008 mit seinem türkischen Geschäftspartner entgegen den Bestimmungen des sogenannten Iranembargos – eine Lieferung von insgesamt etwa 10 Tonnen hochwertigen Graphits an einen in der Iranembargoverordnung gelisteten Empfänger im Iran verabredet haben. Zwei vereinbarungsgemäß über ein anderes EU-Land in die Türkei ausgeführte Teillieferungen konnten vom türkischen Zoll am 14. Mai 2007 und am 29. November 2007 angehalten werden. Noch während der Angeklagte mit seinem türkischen Geschäftspartner eine weitere Umgehungslieferung über andere Drittstaaten plante, konnte ein dritter Lieferungsversuch des zum Raketenbau nutzbaren Materials durch die Festnahme des Angeklagten und die Sicherstellung des Graphits vereitelt werden. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Der Prozess soll nun am Mittwoch, den 8. April 2009, 9:00 Uhr, vor dem zuständigen Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz beginnen.
Gieseler warnte in diesem Zusammenhang davor, derartige Verstöße auf die „leichte Schulter“ zu nehmen, wie nun auch dieser Fall zeige. Immerhin befinde sich der Angelangte  nun seit rd. neun Monaten in Untersuchungshaft. Auch daran lasse sich die Schwere der Tat ablesen.


Er empfahl deshalb, sich vor derartigen Lieferungen umfassend über die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes und etwaige Embargos zu informieren, um derartige Folgen zu vermeiden, wobei er u. a. auch auf die  DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de verwies.


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Dr. Norbert Gieseler
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