(Brühl) Das Internet boomt! Jeder, der etwas auf sich hält, seien es Unternehmen, Institutionen oder Behörden, in zunehmenden Masse aber auch Privatpersonen, verfügt inzwischen über eine eigene Internetseite. Der Gestaltungsvielfalt sind dabei ebenfalls kaum Grenzen gesetzt. Alles, was der Aufwertung der Homepage dient, wird ins Netz gestellt. Häufig wird dabei auch auf bereits im Internet „vorhandenes Material“ wie Bilder, Texte, Grafiken u. a. zurückgegriffen.

Dies, so warnt die Hamburger Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Karin Scheel-Pötzl von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Brühl, kann jedoch schnell recht teuer werden, denn: Fast alle im Internet auffindbaren Bilder, Texte und Grafiken  sind urheberrechtlich geschützt. Das „Tückische“ dabei: Selbst vermeintlich unscheinbare Fotos, die gern zur „Aufpäppelung“ der eigenen Homepage verwandt werden, wie „der Konferenztisch mit zwölf Stuehlen“,  „der Blick aus dem Bürofenster“ oder „die Sekretärin, die dem Chef freundlich lächelnd eine Akte reicht“, sind in der Regel von  Fotoagenturen, dem Fotografen oder anderen Berechtigten urheberrechtlich geschützt. Als Folge, so die Urheber- und Medienrechtsexpertin, drohen dem unbefugten Nutzer eine Abmahnung oder gar eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Wer nach dem Motto handele, „wo kein Kläger, da kein Richter“ sehe sich häufig schnell getäuscht, da sich inzwischen ganze Firmen darauf spezialisiert seien, das gesamte Internet systematisch nach Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen zu durchsuchen. Die Anzahl der entsprechenden Abmahnungen wegen unbefugter Benutzung von Foto- oder anderem geschützten Material  habe dadurch inzwischen drastisch zugenommen, betont die Scheel-Pötzl. Denn nicht nur Fotos seien urheberrechtlich geschützt. Insbesondere auch im Internet auffindbare Texte, Beschreibungen, Grafiken, Linklisten, Kartenmaterial o. a. seien in der Regel urheberrechtlich geschützt und könnten bei missbräuchlicher Nutzung schnell zu denselben Konsequenzen führen. Der Rat der Expertin: Auch wenn die Versuchung noch so groß ist, irgendetwas „Fertiges“ aus dem Netz fuer eigene Zwecke herunterzuladen, greifen Sie beim Aufbau der Homepage lieber auf eigenes Foto- und Textmaterial zurück, oder holen bei der Verwendung fremden Materials vorab zumindest eine Einwilligung des Rechtsinhabers ein. In Zweifelsfragen sollte vor einer Nutzung immer erst der Rechtsrat durch einen auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwalt oder Anwältin eingeholt werden. Dies sei allemal erheblich günstiger als ein kostenintensiver späterer Rechtsstreit!



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Karin Scheel-Poetzl
Rechtsanwaeltin
Fachanwaeltin für Urheber- und Medienrecht
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