(Kiel) Die Ampelkoalition hat die Einkommensteuerfreibeträge ab dem 1.1.2024 deutlich erhöht.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. in Kiel.

  • Warum gibt es den Grundfreibetrag?

Durch diesen Grundfreibetrag soll sichergestellt werden,  dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch die Einkommensteuer gemindert wird.

  • Höhe des Grundfreibetrages ab 1.01.2024

Ab dem 1.12024 2024 beträgt der Grundfreibetrag für jede Person 11.604 € bzw. 23.208 € für Verheiratete bei gemeinsamer Steuerveranlagung.  Derzeit beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 €, für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer: 21.816 €.

Ab dem 1.1.2024 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.384 € bzw. 3.192 € für jeden Elternteil, derzeit beträgt der Freibetrag 6.024 € bzw. 3.012 € je Elternteil.

Damit ist bei einem Ehepaar mit 2 Kindern ein steuerpflichtiges Einkommen von bis zu 35.976 € einkommensteuerfrei.

Passau empfahl, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de  – verwies.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

 

Jörg Passau

Steuerberater

DASV Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Passau, Paura & Collegen

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