Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 02.12.2021, AZ 3 Sa 224/21

Ausgabe: 11-2021

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, Kenntnis der verspäteten Klageeinreichung durch Mitteilung in der Terminsladung des Gerichts

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