Neue Beiträge
- Mittelstandsdepesche Ausgabe 01-2025
- 30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins
- Wettbewerb; außerordentliche Kündigung Auflösungsantrag
- Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland erstellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Begünstigung; Betriebsratsmitglied; Betriebsratsvergütung Begünstigung; Betriebsübliche Entwicklung; Bestimmung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Archive for Mai, 2013
-
Ausgabe 05/2013
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der neuen Ausgabe unserer mittelstandsdepesche bieten wir Ihnen folgende Texte zur freien Verwertung an: 1.) Kein Rechtsverlust für ehemalige DBV-Kunden – Diese […]
-
Oberlandesgericht Hamm zur Verkehrssicherungspflicht / Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren ( 05 / 2013 )
(Kiel) Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und die eine Rutschgefahr begründenden Verunreinigungen sofort beseitigen. In diesem Sinne hat der 9. Zivilsenat […]
-
Schadensersatzklage gegen ehemalige Vorstände der Accessio AG abgewiesen ( 05 / 2013 )
(Kiel) Der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes (Bankensenat) hat die Schadenersatzklage von Kunden des zwischenzeitlich insolventen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Accessio AG gegen die beiden ehemaligen Vorstandsmitglieder abgewiesen, weil er es nicht als […]
-
Anpassung von Genussscheinbedingungen nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ( 05 / 2013 )
(Kiel) Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie Genussscheinbedingungen anzupassen sind, wenn das emittierende Unternehmen […]
-
-
-
-
-
-