Einzelfallentscheidung zu einer Unwirksamkeit einer Kündigung „wegen Betriebsübergang“ gemäß § 613 a Abs. 4 BGB (vorliegend verneint, weil es zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung an greifbaren, objektiven Umständen für einen nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgten Betriebsübergang fehlte (vgl. BAG 19.05.1988 – 2 AZR 596/87 -).
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