Die Bewertung einer Streitigkeit über die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts und über den Inhalt des Arbeitsverhältnisses orientiert sich am Monatsverdienst, wobei in weniger gravierenden Fällen von einer Bruttomonatsvergütung auszugehen ist und je nach den Umständen des Einzelfalls eine Erhöhung auf bis zu drei Monatsverdienste in Betracht kommt.
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