Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- Verfahrensrecht – Zum groben Verschulden bei der versehentlich unterlassenen Erklärung einer als Sonderausgabe zu berücksichtigenden Beitragszahlung durch einen Steuerberater in eigener Sache
- Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen
- Keine Schätzungsbefugnis bei pauschaler Verbuchung der Entnahme von Non-Food-Artikeln durch Einzelhändler in den Jahren 2015 bis 2017
- Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen
- Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) und Verfassungsschutzbericht
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Zur Frage, ob Beratungshonorare der Gewerbesteuer unterliegen, hier: Teilnahme am allgemeinen, wirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG durch Beratungsleistungen eines Gesellschafter an eine Kapitalgesellschaft, an der er selbst beteiligt ist