Auch soweit ein im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern höheres und hinreichenden Raum für Eigenvorsorge eröffnendes Entgelt im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung eine Indizwirkung für eine selbständige Tätigkeit aufweisen kann, fällt deren Relevanz umso geringer aus, je niedriger das jeweilige Gesamtentgeltniveau ist.
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