Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2020, AZ 3 TaBV 1/19
Ausgabe: 3 – 2020
Zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung, gemäß der der Jahresbonus der betroffenen AT-Mitarbeiter als Produkt aus den Faktoren Bruttojahresgrundgehalt, Zielbonus, Geschäftszielerreichung und individuelle Leistung ermittelt wird.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…