Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2020, AZ 3 TaBV 1/19

Ausgabe: 3 – 2020

Zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung, gemäß der der Jahresbonus der betroffenen AT-Mitarbeiter als Produkt aus den Faktoren Bruttojahresgrundgehalt, Zielbonus, Geschäftszielerreichung und individuelle Leistung ermittelt wird.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…