Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 26.05.2020, AZ 7 Ta 200/19

Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, hat regelmäßig den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezeichnen, nicht dagegen den Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…