BGH, Beschluss vom 21.11.2020, AZ II ZR 355/18
Ausgabe: 10-11/2020
Eine masseschmälernde Zahlung aus dem Vermögen einer insolvenzreifen Gesellschaft gemäß §64 Satz1 GmbHG kann grundsätzlich nicht durch eine Vorleistung des Zahlungsempfängers kompensiert werden.
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