Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
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Zuständiges Gericht für eine Klage, mit der ein Insolvenzverwalter die Gesellschafter einer OHG gemäß § 128 HGB für Steuerschulden der OHG persönlich als Gesamtschuldner in Haftung nimmt