Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.03.2021, AZ 12 Ta 568/20

Ausgabe: 2-2021

Gegen einen (Zwischen-)Beschluss des Arbeitsgerichts, weitere Stellen am Beschlussverfahren gem. § 83 Abs. 3 ArbGG zu beteiligen, ist die Sofortige Beschwerde für nicht statthaft.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…