Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer: Keine doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen soweit diese auf Nichtberücksichtigung der Aufwendungen als Sonderausgabe im Beitragsjahr beruhen
FG Köln, Beschluss vom 25.03.2021, AZ 11 K 2132/18