Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2021, AZ 6 Sa 824/20

Ausgabe: 04-2021

Für Zeiträume, in denen Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit „Null“ keine Arbeitspflicht haben, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…