BGH, Beschluss vom 27.05.2021, AZ II ZR 387/18
Ausgabe: 4-5/2021
Eine Vereinbarung über Ansprüche aus §64 Satz1 GmbHG aF unterliegt auch dann dem Verzichts- und Vergleichsverbot, wenn ihr der vorläufige Insolvenzverwalter nach Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts zugestimmt hat.
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