Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Umsatzsteuer – Mahnkosten ärztlicher Verrechnungsstellen stellen umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die Einziehungsleistung dar, während selbständige Vorfinanzierungen von Honorarforderungen als umsatzsteuerfreie Leistung anzusehen sind
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2021, AZ 5 K 382/19 U