Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 31.08.2021, AZ 9 TaBV 7/21

Ausgabe: 08-2021

1. Zur Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs bei Nutzung des Konferenzsystems Cisco Webex.

2. Zur Festlegung von betrieblichen Umkleidezeiten als Arbeitszeit iSd. Betriebsverfassungsgesetzes.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…