Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers zum gewöhnlichen Arbeitsort ist für die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ausreichend; kollisionsrechtliche Anknüpfung; doppelrelevante Tatsachen
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 01.10.2021, AZ 12 Sa 1341/20