Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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24119 Kronshagen
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Vorsteuervergütung: Vorsteuerabzug aus einer Schlussrechnung auch bzgl. der in den dazugehörigen Anzahlungsrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbeträge, wenn hinsichtlich der Anzahlungsrechnungen kein Vorsteuervergütungsantrag gestellt wurde