Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Verfahrensrecht – Ist ein wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von vor 2019 entstandenen Säumniszuschlägen ergangener AdV-Beschluss aufgrund des zu Zinsfestsetzungen ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 8. Juli 2021 zum Nachteil des Steuerpflichtigen zu ändern?
FG Münster, Beschluss vom 15.11.2021, AZ 12 V 901/20 AO