Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Verfahrensrecht – Ist die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in die Berechnung der Haftungsquote einzubeziehen und schließt das COVInsAG eine Pflicht zur Steuerzahlung und damit eine Haftung nach § 69 AO aus?
FG Münster, Beschluss vom 15.11.2021, AZ 9 V 2341/21 K