Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Eine zusätzlich gezahlte Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die nach Wahrnehmung einer sog. „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern
Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 24.11.2021, AZ 10 K 1597/20