Arbeitsgericht Bielefeld, Beschluss vom 04.02.2022, AZ 1 Ca 1781/21
Ausgabe: 01-2022
Verweigert ein i.S.v. § 3 Abs. 3 S. 4 Corona Schutzverordnung nicht vollständig immunisierter Arbeitnehmer einen Negativtest gem. § 7 Abs. 3 CoronaSchutzVO (i.d.F. vom 23.07.2021),verstößt er gegen eine arbeitsrechtliche Verpflichtung. Dies kann einen „wichtigen Grund“ i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB darstellen.
Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/arbg_b…