Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Feststellung – Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber einer Alleingesellschafterin anstelle eines Forderungsverzichts durch die Alleingesellschafterin kann einen Gestaltungsmissbrauch darstellen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2022, AZ 7 K 101/18 K,G,F