Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
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Eine Beschwerde gegen die Ablehnung einer Rechtswegverweisung gemäß § 17a Absatz 2 GVG ist im Prozesskostenhilfeverfahren nicht statthaft (Anschluss BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 – IX ZB 61/15, juris).
Die Vorschriften über die Rechtswegverweisung gemäß § 17a GVG sind im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren nicht anwendbar (entgegen BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2020 – XII ZB 276/20, juris).