BGH, Beschluss vom 08.03.2022, AZ VIII ZR 151/20
Ausgabe: 02/03-2022
Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…