BGH, Beschluss vom 25.03.2022, AZ II ZR 50/20
Ausgabe: 02/03-2022
Ein Gesellschafter einer GmbH kann Ansprüche der Gesellschaft aus § 43 Abs. 2 GmbHG gegen ihren Fremdgeschäftsführer grundsätzlich nicht im eigenen Namen geltend machen.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…