Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Einkommensteuer – Liegt eine die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus-schließende Nutzung einer Immobilie zu eigenen Wohnzwecken auch dann noch vor, wenn der Eigentümer sie aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung seiner ehemaligen Ehefrau und den gemeinsamen Kindern überlässt?
FG Münster, Beschluss vom 15.06.2022, AZ 8 K 19/20 E