Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Branntweinsteuer – Zum Ausschluss der Steuerbefreiung für die Herstellung von Luttermethanol (aufgrund fehlender Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung und Vergällung mit einem gemäß § 50 Abs.. 4 Satz 1 BranntwMonG nicht zugelassenen Vergällungsmittel) und zur abweichenden Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2022, AZ 4 K 892/21 VBr