Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Abgabenordnung – Für nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch rückständige Umsatzsteuerschulden aus Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ist die Haftung des/der Steuerpflichtigen nicht auf das ehemals zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen beschränkt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2022, AZ 4 K 1280/21 AO