Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Erbschaftsteuer – In welchem Zeitraum muss der Erbe ein Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich machen, um in den Genuss der 85%igen Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG zu kommen?
FG Münster, Beschluss vom 15.09.2022, AZ 3 K 2935/20 Erb