Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Körperschaftsteuer, Feststellung – Die bloße „Zurückweisung“ eines Einspruchs, der sich gegen die Aufhebung eines Freistellungsbescheides zur Körperschaftsteuer eines „Betriebs gewerblicher Art“ richtet, enthält keine verbindliche Regelung zur An- oder Aberkennung des „Betriebs gewerblicher Art“ dem Grunde nach; die Überlassung einer Vielzahl unter einheitlicher Leitung stehender Sportstätten durch eine Gemeinde kann das Merkmal eines einheitlichen „Betriebs gewerblicher Art“ erfüllen“
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022, AZ 7 K 2498/18 K,F