Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen – Für die Bestimmung des „allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels“ bei Mitunternehmerschaften im Rahmen der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 Abs. 2 Satz 2 EStG) ist auf das Ende eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres und nicht auf das Ende des Erhebungszeitraums abzustellen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2022, AZ 10 K 686/20 F