Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2022, AZ 4 Ta 204/22

Ausgabe: 09-2022

Der Streitwert einer Klage auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit gleichzeitiger Zusage einer bezahlten Freistellung für sechs Monate sowie einer Abfindungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…