Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
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Abgabenordnung/Versicherungsteuer: Wiedereinsetzung nach § 56 FGO – Aufteilung einer Versicherungsprämie in das Entgelt und die darauf entfallende Versicherungsteuer, wenn die gezahlte Versicherungsprämie irrtümlich ohne Versicherungsteuer in Rechnung gestellt wurde (Nettoberechnung)