Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Einkommensteuer – Ist § 4f EStG auf einen Aufwand anwendbar, der aus einer im Jahr 2013 erfolgten Anpassung eines im Jahr 2012 vereinbarten Schuldbeitritts resultiert?
FG Münster, Beschluss vom 02.11.2022, AZ 11 K 2928/19 F