Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Erinnerung Kostenfestsetzung – Die durch einen Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Vertretungsleistungen in einem Klageverfahren wegen Einkommensteuer ist im Rahmen eines sich anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens nicht erstattungsfähig, wenn es in dem Klageverfahren um Fragen des betrieblichen Bereichs ging und der Kläger zum Vorsteuerabzug berechtigt war
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2022, AZ 11 Ko 1819/22 KF