Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Kindergeld – Eine Kindergeldberechtigung für Spätaussiedler als Statusdeutsche besteht bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland und nicht erst ab Ausstellung der Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft durch das Bundesverwaltungsamt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2022, AZ 3 K 2028/15 Kg