Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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24119 Kronshagen
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Körperschaftsteuer – Zur Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem sog. „Rücklagenmanagement“, das der Vermeidung des Verlusts von Körperschaftsteuerguthaben durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbein-künfteverfahren diente
FG Münster, Beschluss vom 01.02.2023, AZ 13 K 1414/19 K,F