BGH, Beschluss vom 16.02.2023, AZ VIII ZB 41/22
Ausgabe: 02-2023
Zur Frage des Verschuldens eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis – hier Berufungseinlegung – bei Nichtbeachtung der Pflicht zur elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht (§ 130d Satz 1 ZPO) infolge einer unvollständigen beziehungsweise fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…