Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 02.05.2023, AZ 2 Ta 18/23
Ausgabe: 04-2023
Der Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach § 10 EntgTranspG ist regelmäßig mit 25 % der erwarteten Entgeltdifferenz, nach Lage des Falles höher oder niedriger, zu bewerten.
Weitere Informationen: https://lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/…