BGH, Beschluss vom 06.04.2023, AZ VI ZR 98/22
Ausgabe: 03-04/2023
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage durch das Berufungsgericht gegenüber der Vorinstanz, ohne den Zeugen erneut zu vernehmen.
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