Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Telefon.: 0431 97991610
Körperschaftsteuer -Die Rechtsfolge des in § 20 Abs. 2 AStG a. F. vorgesehenen Methodenwechsels von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode erfordert das Vorliegen einer mehrheitlichen Beteiligung eines inländischen Gesellschafters an einer Personengesellschaft, die über eine ausländische Betriebsstätte verfügt
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.2023, AZ 6 K 3278/19 K