Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Gesonderte und einheitliche Feststellung – Bei einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, nach der Kommanditisten unterjährig bereits Gewinnanteile nach einem zuvor festgelegten Schlüssel erhalten, sind diese als „Vorabgewinnanteile“ bei der Verteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht zu berücksichtigen
FG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2023, AZ 10 K 1404/19 F