Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Erbschaftsteuer – Zur Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten nach Köpfen, zur Einbeziehung des Erblassers als Beschäftigter und zur Auslegung des Merkmals „nicht ausschließlich oder überwiegend im Betrieb tätig“ i. S. d. § 13a Abs. 3 Satz 7 ErbStG in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl. I 2016, 2464)
FG Münster, Beschluss vom 15.11.2023, AZ 3 K 2723/21 F